- Ordnungswidrig handelt der Fahrer,der vorsätzlich oder fahrlässig, das im Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) für seine jeweilige Tätigkeit vorgeschriebene Mindestalter nicht beachtet oder Weiterbildungsnachweise nicht besitzt oder nicht mitführt.
- Die Geldbuße für den Fahrer kann bis zu € 5.000 ,- betragen für den Unternehmer,der eine entsprechende Fahrt anordnet oder zulässt, kann bis zu € 20.000 ,- betragen!
SEMINAR-PLANUNG
22.06.2019 Modul 1
29.06.2019 Modul 2
13.07.2019 Modul 3
Ort:Geilenkirchener Straße 398
Zeit: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr