Motorradführerschein A2
- Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg (0,3 PS pro Kilo).
- Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren