Einführung der neuen Motorradklasse AM
- Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt.
- Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 Kubikzentimetern Hubraum beziehungsweise maximal 4 kW (5,5 PS) Leistung.
- Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S.