- Ab Januar 2013 darf man mit der neuen Klasse B(96) Gespanne fahren, die aus einem Fahrzeug bis 3,5 t zGG und einem Anhänger auch größer als 750 kg, wenn das zGG des Gespanns insgesamt die 4,25 t nicht überschreitet.
- Die Prüfung des Leergewichts des Fahrzeugs entfällt. Also keine komplizierte Rechnerei wie beim derzeitigen Recht. Einfach 4,25 to z.G. des Zuges und fertig.
- Was muss man für die neue Klasse B(96) tun:
Man muss sich in einer Fahrschule zu einer Fahrerschulung von mind. 7 Stunden anmelden.
Die Schulung besteht aus
mind. 2,5 Stunden Theorie
mind. 3,5 Stunden Praxis plus eine Stunde sonstige Inhalte.
Unser Tipp: Als Ersteinsteiger in die Klasse B gleich mitmachen, da Du ja sowieso am theoretischen Unterricht teilnimmst.
Die 3.5 Stunden praktischer Unterricht einfach an die Klasse B anhängen, dann ist später auch Hänger fahren nicht so schwer.
Denn "GELERNT IST GELERNT!"
- Die Fahrschule stellt dann eine entsprechende Bescheinigung aus.
- Mit dieser Bescheinigung geht der Bewerber dann zum Straßenverkehrsamt und lässt sich die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen.