Klasse T
- Beinhaltet AM, L ab 16/18 Jahre direkter Erwerb ab 16 Jahre -
- nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h
- ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
- die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)